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   VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98   

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VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98 (https://dejure.org/1998,5799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06.04.1998 - 8 TG 1084/98 (https://dejure.org/1998,5799)
VGH Hessen, Entscheidung vom 06. April 1998 - 8 TG 1084/98 (https://dejure.org/1998,5799)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 2923 (Ls.)
  • NVwZ 1998, 873
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 26.09.1969 - VII C 65.68

    Vorbeugende Unterlassungsklage, Sog. politisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98
    Der Kläger hat als Mitglied der Studentenschaft als eines öffentlichen Verbandes einen Anspruch darauf, daß sich der Verband auf die ihm zugewiesenen Aufgaben beschränkt (vgl. BVerwG, Urteil vom 26. September 1969 - 7 C 65.68 - BVerwGE 34, 69 = NJW 1970, 292).
  • VGH Hessen, 15.01.1997 - 6 TG 4560/96

    Kein allgemeinpolitisches Mandat der Studentenschaft

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98
    Im übrigen entspreche dieser Tenor wörtlich demjenigen, den der Beschluß des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 15. Januar 1997 - 6 TG 4560/96 - enthalte.
  • VGH Hessen, 05.02.1998 - 8 TM 354/98

    Kein allgemeinpolitisches Mandat des AStA - zu "hochschultypischen" Erklärungen

    Auszug aus VGH Hessen, 06.04.1998 - 8 TG 1084/98
    Der Senat hat bereits in dem Beschluß vom 5. Februar 1998 - 8 TM 354/98 -, der in einem Verfahren zwischen den Beteiligten ergangen ist, dargelegt, daß nicht erkennbar sei, welche hochschulpolitischen oder sozialen Belange ihrer Mitglieder die Antragsgegnerin mit einer derartigen Bekämpfung verfolgen könnte, so daß sie insoweit jedenfalls keine hochschulpolitischen Belange der Mitglieder der Studentenschaft (§ 63 Abs. 2 Nr. 2 HHG) wahrnimmt.
  • OLG Frankfurt, 14.09.2017 - 16 U 1/17

    Keine Parteifähigkeit des AStA

    Demgemäß wurden in der Vergangenheit in verwaltungsgerichtlichen Rechtsstreitigkeiten Unterlassungsklagen wegen durch den AStA der jeweiligen Universität veröffentlichter Äußerungen, die keinen konkreten studentischen- oder hochschulbezogenen Inhalt haben, gegen die Studierendenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts, vertreten durch den AStA der Universität als ihrem Organ anhängig gemacht [vgl. VG Gießen Beschl. v. 18.9.1997 - 3 M 1279/97 = NVwZ-RR 1998, 241; VGH Kassel Beschl. v. 6.4.1998 - 8 TG 1084/98 = NVwZ 1998, 873 [OVG Nordrhein-Westfalen 30.10.1997 - 8 A 3515/95] ; Beschl. v. 19.7.2004 - 8 TG 107/03 = NVwZ-RR 2005, 114 [VG Oldenburg 02.04.2004 - 12 B 829/04] ; Beschl. v. 28.7.1998 - 8 TM 2553/98 = NVwZ 1999, 212 [OVG Bremen 26.11.1997 - 1 B 120/97] ; VG Osnabrück Urt. v. 21.7.2015 - 1 A 4/15 = BeckRS 2015, 54627; VG Berlin Urt. v. 15.7.2002 - 2 A 136/99 = BeckRS 2002, 234111].
  • VGH Hessen, 19.07.2004 - 8 TG 107/04

    AStA: Keine Berufung auf Grundrecht der Meinungsfreiheit

    Es hat dort und auf der nächsten Seite eine Überschreitung der durch diese Vorschrift verliehenen Befugnis vielmehr unter Berufung auf die Rechtsprechung des Senats (vgl. Hess. VGH, Beschluss vom 6. April 1998 - 8 TG 1084/98 - NVwZ 1998 S. 873 f. = juris) für den Fall angenommen, dass die Studentenschaft unter Verletzung des Neutralitätsgebots eigene politische Vorstellungen zum Ausdruck bringt und andere in unsachlicher Art und Weise bekämpft.
  • VG Hannover, 05.05.2006 - 6 B 2834/06

    Untersagung eines Aufrufs zu einer Demonstration gegen die Jubiläumsfeier einer

    Dieses hindert den AStA zwar nicht, die Einstellung einzelner Gruppierungen der Studierendenschaft in einem offenen Diskussionsprozess anzugreifen und insoweit im hochschulbezogenen Meinungskampf unter studentischen Gruppierungen einseitig und kämpferisch Stellung nehmen (a.A.: Hess. VGH, Beschluss vom 6.4.1998, NVwZ 1998 S. 873; vgl. auch Hess. VGH, Beschluss vom 19.7.2004, NVwZ-RR 2005 S. 114 f.).
  • OVG Bremen, 08.07.1999 - 1 B 143/99

    Voraussetzungen der Zulässigkeit von Meinungsäußerungen gegen studentische

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